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Gewerbeanmeldung – darf ich die Adresse eines Impressumsservices nutzen?

Immer öfter erreicht mich die Frage, ob die Adresse von autorenglück und allgemein eines Impressumsservices auch für eine Anmeldung eines Gewerbes genutzt werden kann.

Ich bin kein Anwalt, möchte dennoch versuchen weiterzugeben was ich weiß und mir an Wissen angeeignet habe. Bei Zweifeln, wende dich bitte immer an einen Anwalt, um eine eindeutige Antwort auf dein individuelles Business zu bekommen.

Bei einer Gewerbeanmeldung gibt es einiges zu beachten. Besonders Influencer, Youtuber, Streamer auf Twitch und Co. fragen sich, ab wann ein Gewerbe anzumelden ist.

Ansich ist die Antwort darauf ziemlich leicht. Möchtest du damit Geld verdienen oder verdienst du sogar schon Geld damit? Wenn deine Antwort JA ist, dann solltest du ein Gewerbe anmelden. Denn dann besteht eine Gewinnerzielungsabsicht.

Falls du dir jetzt sagst, ich bekomme ja kein Geld sondern nur Produkte zugeschickt. Auch die dürfen beim Finanzamt angegeben werden! Bzw. der Wert der Produkte. Im Zweifelsfall fragst du am besten einfach mal bei deinem zuständigen Gewerbeamt nach.

Wo und wie melde ich ein Gewerbe an, was muss ich angeben?

Eine Anmeldung eines Gewerbes bedeutet, dass dein Gewerbe bei der zuständigen Behörde registriert wird. Das Formular zur Anmeldung kannst du online herunterladen oder auch direkt beim Gewerbeamt ausfüllen.

Folgende Punkte werden abgefragt:

  • Ihre persönlichen Informationen (Name, Wohnort, Geburtsdatum, …)
  • Name des Unternehmens
  • Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen oder GmbH)
  • Angaben zur geplanten Tätigkeit
  • Geschäftsadresse

Was ich gelernt habe bei Angaben zur Tätigkeit – wirklich ausführlich sein. Schreibe alles, was zu deiner Tätigkeit gehört, auf.

Darf ich bei der Gewerbeanmeldung die Adresse eines Impressumsservices nutzen?

Das Allerwichtigste zuerst, die Adresse, die du bei der Anmeldung deines Gewerbes und auch in deinem Impressum angibst, muss ladungsfähig sein! Kurz gesagt bedeutet das, dass du unter dieser Adresse erreichbar sein musst.

Die Geschäftsadresse wird nicht nur im Impressum oder bei der Gewerbeanmeldung angegeben, sondern auch im Handelsregister.

Die Angabe einer aktuellen Geschäftsadresse ist daher besonders wichtig, um eine mögliche Klage zuzustellen. Wenn eine Klage nicht zugestellt werden kann, besteht die Möglichkeit eines Vollstreckungsurteils. Bei der Adresse im Handelsregister muss es sich um eine Geschäftsadresse handeln, die folgende Kriterien erfüllt:

  • Ladungsfähigkeit
  • Aktualität
  • Inland
  • Aufbewahrung von geschäftlichen Dokumenten möglich
  • Vorhandensein eines Büroarbeitsplatzes

Das bedeutet also, dass an der angegebenen Adresse ein Büroarbeitsplatz zur Verfügung stehen muss. Dieser muss nicht zwangsläufig genutzt werden, aber er muss vorhanden sein, um einen Firmensitz zu registrieren. Der Arbeitsplatz muss außerdem die Möglichkeit bieten, geschäftliche Dokumente aufzubewahren. Eine ladungsfähige Adresse allein reicht nicht aus, um sich im Handelsregister einzutragen.

Was auch noch wichtig ist, die Adresse von autorenglück befindet sich in Dresden. Das bedeutet, dass du dein Gewerbe in Dresden anmelden müsstest, wenn du diese Adresse dafür nutzen willst. Kommst du aus Hamburg und übst dort dein Gewerbe aus, solltest du dich auch bei dem entsprechenden Gewerbeamt anmelden.

Bei dem Punkt Betriebsstätte/Hauptniederlassung innerhalb des Formulars sollte laut Gesetz die Adresse angegeben werden, von der aus du deine Tätigkeit ausübst.

Können Firmensitz und Geschäftsadresse unterschiedlich sein?

Ein Unternehmen kann über mehrere Geschäftsadressen an verschiedenen Standorten verfügen, aber nur einen Firmensitz haben. Der Firmensitz wird beim Gewerbeamt gemeldet und im Handelsregister eingetragen. Dies ist die offizielle Adresse des Unternehmens. Der Firmensitz bestimmt auch den sogenannten Gerichtsstand.

Muss die Geschäftsadresse auch im Impressum eingetragen werden?

Nein. Im Impressum muss lediglich eine ladungsfähige Adresse angegeben werden. Daher kannst du an der Stelle einen Impressumsservice nutzen, der eine ladungsfähige Adresse anbietet. Achte immer darauf, dass die Adresse nicht nur ein Briefkasten irgendwo im Nirgendwo ist.

 

Ich habe eine Seite gefunden, auf der noch einmal alles detailliert zum Thema Anmeldung eines Gewerbes aufgeführt ist. Besonders schön fand ich die Tipps zum Ausfüllen des Formulars. Wenn man noch nie eins gesehen hat, kann das erstmal abschreckend wirken. Lass dir gesagt sein, so schlimm ist es nicht. Und du kannst auch immer wieder Änderungen vornehmen.

https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/gewerbeanmeldung/