Impressumspflicht laut TMG
„Nach § 5 TMG trifft die Impressumspflicht alle Diensteanbieter, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene, Telemedien bereithalten.“
Ob das TMG für dich zutrifft, solltest du bitte selbst recherchieren.
Wenn du Selfpublisher, Influencer, Freiberufler, Betreiber eines Webshops oder einer Website bist, benötigst du ein Impressum.
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Vermeide eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 € (Quelle: BMJV – Impressumspflicht).