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Kann ich mein Pseudonym schützen?

Unter einem Pseudonym veröffentlichen

Als ich mich mit der Frage beschäftigt habe, ob ich meine Bücher unter einem Pseudonym veröffentlichen oder meinen Klarnamen nutzen möchte, kamen mir bald noch mehr Fragen in den Sinn. Kann man sich einfach so irgendein Pseudonym aussuchen? Was ist, wenn jemand dieses Pseudonym schon verwendet? Manche Autoren haben sechs oder sieben Pseudonyme. Ob es da irgendwo eine zentrale Datenbank gibt, wo man nachschauen kann, ob jemand mein Wunschpseudonym schon nutzt? Gleich zu Beginn: Eine solche vollständige Datenbank gibt es leider nicht. Aber es gibt andere Möglichkeiten.

Wie gehe ich vor, wenn ich unter einem bestimmten Pseudonym veröffentlichen möchte?

Zunächst ist es hier ratsam, unter zwei bestimmten Adressen zu schauen, ob der gewünschte Name bereits vergeben ist:

Deutsche Nationalbibliothek: https://portal.dnb.de/opac/showSearchForm

Verzeichnis lieferbarer Bücher: https://www.buchhandel.de/

Natürlich kannst du auch auf Amazon und Co. schauen, aber wenn der Name unter den beiden genannten Adressen nicht aufgeführt ist, ist es zumindest sehr unwahrscheinlich, dass er bereits verwendet wird.

Was mache ich, wenn ich dann sicherstellen möchte, dass niemand anders meinen gewünschten Namen verwendet?

Prinzipiell beginnt der Schutz des Wahlnamens laut §12 BGB mit der Annahme bzw. dem Gebrauch des Pseudonyms. Leider ist dieser Schutz aber nicht sehr wirkungsvoll, da jemand anders den gleichen Namen verwenden kann und es dann schwierig ist, nachzuweisen, wer den Namen als erstes verwendet hat. Auch durch das Urheberrecht ist ein Pseudonym laut §13 UrhG bei einer Veröffentlichung geschützt. Allerdings kann es hier zu genau den gleichen Problemen wie beim §12 BGB kommen, die dann im Rechtsstreit münden.

Das sicherste ist es deshalb, seinen Wunschnamen beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eintragen zu lassen. Dabei kann nicht nur der Name selbst, sondern unter anderem auch ein passendes Logo geschützt werden. Man kann entscheiden, ob der Name nur in einzelnen Ländern oder auch europaweit geschützt sein soll. Die Gebühren dafür variieren je nach Umfang, betragen aber grundsätzlich zunächst 290,00€. Dafür ist die Schutzdauer dann zehn Jahre und kann danach verlängert werden. Verwendet in dieser Zeit jemand den gleichen oder auch nur einen ähnlichen Namen, so kann ihm das untersagt werden.

Aber VORSICHT: Es ist sehr ratsam, in diesem Fall einen Anwalt für Markenrecht hinzuziehen. Als Fachmann hat er wesentlich bessere Möglichkeiten auch was die Markenähnlichkeitsrecherche betrifft. Es kann unter Umständen sein, dass du mit deinem Wunschnamen bereits die Rechte von jemand anderem verletzt, der sich diesen oder einen ähnlichen Namen schon vorher gesichert hat.

Was ist, wenn ich weder das Geld für einen Anwalt noch für das Eintragen einer Marke habe, da es sich um mein allererstes Buch handelt, welches ich unter einem Pseudonym publizieren möchte?

Im Zuge meiner Recherchen habe ich mit einer Autorin gesprochen, die bereits ein Buch unter einem Pseudonym herausgebracht hat. Sie gab mir zu bedenken, dass es auch sein kann, dass zwei unterschiedliche Autoren ihr Werk unter ihrem Klarnamen veröffentlichen könnten und vielleicht beide Peter Müller heißen. Sie hatte sich deshalb nicht so viele Gedanken um ihr Pseudonym gemacht. Ich würde deshalb dazu raten, zuerst das Buch zu publizieren und zu schauen, wie es sich verkauft. Wenn Ihr durch die Verkäufe dann die Kosten für eine mögliche Markenanmeldung aufbringen könnt, könnt Ihr die Markenanmeldung immer noch vornehmen, sozusagen als Investition in die Zukunft.


Diesen interessanten Beitrag hat Lina Bendix für autorenglück.de geschrieben, damit auch Andere von Ihren Erfahrungen profitieren können. Vielen Dank nochmal liebe Lina.