Impressum aktualisieren – EU-Streitschlichtungsplattform eingestellt – jetzt handeln, um Abmahnungen zu vermeiden
Am 20. Juli 2025 wurde die EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) endgültig eingestellt. Das hat für viele Unternehmer:innen, Selbstständige, Freiberufler:innen und sogar Autor:innen eine wichtige Konsequenz: Falls dein Impressum noch einen Hinweis auf diese Plattform enthält, solltest du diesen sofort entfernen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Was war die EU-Streitschlichtungsplattform?
Die EU-Streitschlichtungsplattform war ein Online-Portal der Europäischen Kommission.
Es diente als zentrale Anlaufstelle, um Streitigkeiten zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen außergerichtlich zu klären.
Das Prinzip war einfach:
- Verbraucher:innen konnten hier Beschwerde einreichen.
- Unternehmen konnten die Beschwerde einsehen und sich auf ein Schlichtungsverfahren einlassen.
- Ziel war eine schnelle, kostengünstige und faire Lösung – ohne Gerichtsverfahren.
Für viele Unternehmen, die online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen verkaufen, galt die Pflicht, im Impressum oder in den AGB einen leicht zugänglichen Link zu dieser Plattform zu setzen.
Warum wurde die EU-Streitschlichtungsplattform eingestellt?
Die EU-Kommission hat die OS-Plattform am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Die offizielle Begründung: Das Portal wurde nicht ausreichend genutzt und nationale Schlichtungsstellen sind inzwischen direkter erreichbar.
Das bedeutet:
- Die Plattform existiert nicht mehr.
- Der frühere Link (https://ec.europa.eu/consumers/odr) führt ins Leere.
- Ein Hinweis darauf ist veraltet und kann zu Irreführung führen und mit Abmahnung enden.
Wer ist betroffen?
Du denkst vielleicht: „Ich musste doch gar kein Impressum mit OS-Plattform-Hinweis haben.“
Aber Vorsicht – betroffen sind viel mehr, als man denkt:
- Onlinehändler:innen und Dienstleister:innen, die an Verbraucher:innen verkaufen, mussten den Hinweis einfügen.
- Viele Selbstständige haben den Passus trotzdem im Impressum, weil sie
- einen kostenlosen Impressum-Generator genutzt haben,
- oder ihn von Vorlagen übernommen haben.
- Auch Autor:innen und Blogger:innen haben den Text oft drin – selbst wenn sie nicht verpflichtet waren.
Warum ist ein veralteter Hinweis gefährlich?
In Deutschland gilt: Ein Impressum muss aktuell und korrekt sein.
Ein Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform kann als Irreführung gewertet werden.
Das Problem:
- Wettbewerber:innen oder Abmahnanwälte könnten dies als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sehen.
- Selbst wenn es „nur“ ein kleiner Fehler ist, kann er für dich teuer werden.
- Abmahnungen wegen Impressumsfehlern sind leider keine Seltenheit.
💡 Beispiel:
Ein Mitbewerber prüft deine Website und findet den veralteten Passus. Er beauftragt einen Anwalt, der dich wegen „unlauterer geschäftlicher Handlung“ abmahnt.
Das kann dich mehrere hundert Euro kosten – nur für ein paar unnötige Wörter im Impressum.
So prüfst du dein Impressum
- Rufe deine Website oder dein Profil auf
- Gehe auf deine Startseite und klicke auf den Link „Impressum“.
- Suche nach diesen Begriffen
- „Online-Streitbeilegung“
- „EU-Streitschlichtungsplattform“
- „OS-Plattform“
- Prüfe auch Social-Media-Kanäle
- Wenn du bei Instagram, Facebook, YouTube, Twitch oder anderen Plattformen ein Impressum hinterlegt hast, kontrolliere auch dort den Text.
So entfernst du den Hinweis richtig
Falls du den Passus findest, gehe so vor:
- Text löschen
Entferne den gesamten Satz oder Absatz, der die EU-Streitschlichtungsplattform erwähnt.
Beispiel für einen veralteten Passus:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr“ - Datei oder Seite speichern
Speichere die Änderung und prüfe, ob sie online sichtbar ist. - Caches löschen
Falls du ein CMS wie WordPress nutzt, leere den Cache, damit Besucher:innen sofort die aktuelle Version sehen.
Impressum rechtssicher gestalten – allgemeine Tipps
Damit dein Impressum immer aktuell bleibt, solltest du:
- Mindestens 1x pro Jahr prüfen, ob alle Angaben stimmen
- Bei rechtlichen Änderungen sofort reagieren
- Nur vertrauenswürdige Impressum-Generatoren verwenden – und deren Texte anpassen
- Bei Unsicherheiten eine:n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder eine IHK um Rat fragen
Der Sinn eines Impressums ist die Offenlegung der Verantwortlichkeit für die angebotenen Inhalte. Warum du hier nicht einfach nur ein Pseudonym nennen darfst, erfährst du in unserem speziellen Blogbeitrag dazu: https://autorenglück.de/die-rechtlichen-anforderungen-an-impressen-warum-ein-pseudonym-keine-option-ist-2/
Was ist mit alten Blogbeiträgen oder PDFs?
Oft steht das Impressum nicht nur auf der Website, sondern auch:
- in PDF-Dateien (z. B. E-Books, Whitepaper)
- in E-Mail-Signaturen
- in Verträgen oder Angeboten
Auch dort solltest du den Hinweis zur EU-Streitschlichtungsplattform entfernen.
Fazit
Die EU-Streitschlichtungsplattform ist seit dem 20. Juli 2025 Geschichte.
Für dich heißt das:
📌 Sofort prüfen
📌 Veralteten Passus löschen
📌 Rechtssicher bleiben und Abmahnungen vermeiden
Gerade weil viele den Text automatisch aus Impressum-Generatoren übernommen haben, lohnt sich jetzt ein schneller Check.
Ein paar Minuten Arbeit können dich vor hohen Kosten und unnötigem Ärger schützen.